Unsere Statuten

1. Name und Sitz 

Unter dem Namen „swiss.social“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Er ist politisch und konfessionell unabhängig. 

2. Ziel und Zweck 

Der Verein bezweckt die Bereitstellung und den Betrieb der Social-Media-Plattform «swiss.social». Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. 

3. Mittel 

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Spenden und Zuwendungen aller Art. 

4. Mitgliedschaft 

Mitglieder können natürliche Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Alle Mitglieder haben dasselbe Stimmrecht. 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 

5. Austritt und Ausschluss 

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit Meldung an den Vorstand möglich. 

Ein Mitglied kann jederzeit vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen. 

Vor einem Ausschluss ist das entsprechende Mitglied anzuhören. 

6. Organe des Vereins 

Die Organe des Vereins sind: 
a) die Mitgliederversammlung 
b) der Vorstand 

7. Die Mitgliederversammlung (MV) 

Das oberste Organ des Vereins ist die MV. Eine ordentliche MV findet jährlich im ersten Quartal statt. Sie kann physisch oder via online-Konferenz stattfinden. 

Zur MV werden die Mitglieder mind. 7 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen erfolgen in elektronischer Form (E-Mail, SMS, Messenger) oder analog. 

Anträge für zusätzliche Traktanden zuhanden der MV sind bis spätestens 10 Tage vor der MV schriftlich an den Vorstand zu richten. 

Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen MV unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 2 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. 

Die MV hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen: 
a) Genehmigung des Protokolls der letzten MV 
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands 
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder
e) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder 
f) Änderung der Statuten 
g) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern. 
h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. 

Jede ordnungsgemäss einberufene MV ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder  beschlussfähig. 

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei  Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.  

Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen. 

8. Der Vorstand 

Der Vorstand besteht aus 2 bis 4 Personen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. 

Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber. 

Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. 

9. Zeichnungsberechtigung 

Die Personen im Vorstand haben die Zeichnungsberechtigung als Einzelunterschrift (in vorheriger Absprache mit den übrigen Vorstandsmitgliedern). 

10. Haftung 

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

11. Auflösung des Vereins 

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Stimmenmehr von drei Viertel der anwesenden Mitglieder erfolgen. 

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen

(Stand: 04.01.2023)